Rechtsprechung
   BVerfG, 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7793
BVerfG, 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00 (https://dejure.org/2000,7793)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00 (https://dejure.org/2000,7793)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 1 BvR 1438/00 (https://dejure.org/2000,7793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zusatzversorgung - Versorgungsanstalt - VBL - Satzung - Öffentlicher Dienst - Verfassungsbeschwerde - Ungleichbehandlung - Teilzeit - Gleichheitssatz

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Höhe der Versorgungsrente für Teilzeitbeschäftigte nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00
    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, dass eine Ungleichbehandlung der Teilzeitbeschäftigten unter anderem auf dem System der Halbanrechnung der Vordienstzeiten beruhe, hat die erkennende Kammer im Übrigen bereits durch Beschluss vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96, NZA 2000, S. 996 ff.) ausgeführt, dass dieses in der bisherigen Form aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr dauerhaft aufrechterhalten werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2000 - 12 U 22/00
    Auszug aus BVerfG, 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 6. Juli 2000 - 12 U 22/00 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht