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BVerfG, 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Berechnung der Höhe der Versorgungsrente für Teilzeitbeschäftigte nach der Satzung der VBL
- Wolters Kluwer
Zusatzversorgung - Versorgungsanstalt - VBL - Satzung - Öffentlicher Dienst - Verfassungsbeschwerde - Ungleichbehandlung - Teilzeit - Gleichheitssatz
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1
Höhe der Versorgungsrente für Teilzeitbeschäftigte nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 03.12.1999 - 6 O 319/99
- OLG Karlsruhe, 06.07.2000 - 12 U 22/00
- BVerfG, 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00
Soweit die Beschwerdeführerin rügt, dass eine Ungleichbehandlung der Teilzeitbeschäftigten unter anderem auf dem System der Halbanrechnung der Vordienstzeiten beruhe, hat die erkennende Kammer im Übrigen bereits durch Beschluss vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96, NZA 2000, S. 996 ff.) ausgeführt, dass dieses in der bisherigen Form aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr dauerhaft aufrechterhalten werden kann. - OLG Karlsruhe, 06.07.2000 - 12 U 22/00
Auszug aus BVerfG, 05.12.2000 - 1 BvR 1438/00
a) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 6. Juli 2000 - 12 U 22/00 -,.